Andreas Reiff
Rechtsanwalt


Expertise

Baubehörde | Bauen und Wohnen | Baumängel | Berufsunfähigkeit | Gewährleistung und Schadenersatz beim Fahrzeugkauf | Gewährleistung | Invalidität | Miete | Nachbarrechte | Rechtsmittelverfahren | Schadenersatz | Sozialrecht | Pflegegeld | Verkehrsrecht und Unfallschäden | Verkehrsstrafen und Führerscheinentzug | Verkehrsunfallschäden | Verteidigung in Strafsachen | Verwaltungsstrafverfahren | Wohnungseigentum


Zur Person

Ing. Mag. Andreas Reiff, Jahrgang 1985, Matura an der HTL Hollabrunn (2004), Studium an der Universität Wien (Mag. iur. 2011), Erasmus-Aufenthalt an der Universität Pécs (2009/10), Gerichtsjahr im Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien (2011), Rechtsanwaltsanwärter in Stockerau und Wien (2012-2017), Rechtsanwaltsprüfung mit sehr gutem Erfolg (2014), selbständiger Rechtsanwalt seit 2017. Mitglied der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich. Regelmäßige Fortbildung.


Honorar

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Muss ich mich dann überhaupt mit Kostenfragen auseinandersetzen?

Nicht, wenn volle Kostendeckung für Ihr konkretes Anliegen besteht. Ich hole vor Beginn meiner Tätigkeit die Bestätigung der Kostendeckung ein und verrechne meine Leistungen nach Abschluss der Angelegenheit gegenüber Ihrer Versicherung.

Ich möchte eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Was kostet das?

Kurze telefonische Auskünfte biete ich in der Regel kostenfrei an. Darüber hinaus verrechne ich unabhängig vom zeitlichen Aufwand eine Beratungspauschale von € 180,00 (inklusive 20% Umsatzsteuer). Rechtsschutzversicherungen übernehmen für gewöhnlich die Kosten einer Erstberatung.

Was kostet die anwaltliche Leistung?

Ich verrechne meine Leistungen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) der Österreichischen Rechtsanwälte. Anlässlich des Erstgespräches erhalten Sie von mir eine Schätzung über die zu erwartenden Kosten.

Mit welchen weiteren Kosten muss gerechnet werden?

In einem Gerichtsverfahren können zum Beispiel Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten und Kosten für Aktenkopien anfallen. Diese sogenannten Barauslagen fallen zusätzlich zu meinem Honorar an. Auf anwaltliche Leistungen fällt zudem 20% Umsatzsteuer an.

Bekomme ich Kostenersatz, wenn ich einen Prozess gewinne?

Das kommt drauf an. Als Grundregel gilt immer: Jede Seite trägt ihre Verfahrenskosten selbst. Im zivilgerichtlichen Verfahren trifft die Regel vom Kostenersatz durch den unterlegenen Prozessgegner häufig zu. Im Strafverfahren und im Verwaltungsrecht gibt es nur unter bestimmten Umständen Kostenersatz.

Wo finde ich weitere Informationen?

Die Österreichischen Rechtsanwälte haben eine Informationsbroschüre zum Honorar des Rechtsanwalts herausgegeben. Diese finden Sie hier.


Kontakt

Ing. Mag. Andreas Reiff
Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen
Brodschildstraße 31/1, 2000 Stockerau
0660 544 899 2
kanzlei@andreasreiff.at

Da meine Tätigkeiten zu einem großen Teil vor Gerichten und Behörden stattfinden, ist mein Büro nicht durchgehend besetzt. Persönliche Gespräche können daher nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Bitte teilen Sie mir bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mit, in welcher Angelegenheit Sie meine Unterstützung benötigen (zB Strafanzeige, Baumangel, Verkehrsunfall, Probleme mit dem Vermieter) und ob eine Rechtsschutzversicherung (Name der Versicherung, Polizzennummer) vorliegt.

In den Zeiträumen von 24. Dezember bis 6. Jänner, von Anfang bis Mitte August sowie Mitte/Ende Mai müssen Sie mit meiner urlaubsbedingten Abwesenheit rechnen. Sie können mich während dieser Zeit weiterhin uneingeschränkt per E-Mail erreichen. Bei Hinterlassen einer Nachricht auf meiner Sprachbox rufe ich Sie verlässlich zurück.

Meine Kanzlei ist barrierefrei zugänglich. Sie können mich sehr gut zu Fuß, mit dem Rad oder öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Auch besteht die Möglichkeit zum gebührenfreien Parken im Innenhof.



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